In 7 Schritten zum Erfolg –

Psychische Belastung messen und reduzieren

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„Als Arbeits- und Organisationspsychologin helfe ich Ihnen die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung für Ihr Unternehmen erfolgreich und rechtssicher umzusetzen“

Bleiben Sie wettbewerbsfähig

Seit 2013 ist jeder Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet die psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen (Siehe § 5 ArbSchG)

Die Arbeitswelt 4.0 stellt viele Unternehmen vor die Herausforderung ihre Abteilungen und Arbeitsabläufe an die ständigen Veränderungen der Arbeitswelt anzupassen. Dies verlangt auch den Beschäftigten viel ab.

Themen der heutigen Zeit sind häufige Unterbrechungen der Tätigkeit durch z. B. Telefonate oder E-Mails, Zeit- und Leistungsdruck, Fluten an Informationen durch Intranet Meldungen oder fehlenden „CC E-Mail“ Regelungen, ständige Erreichbarkeit auch außerhalb der regulären Arbeitszeit sowie der Anpassung von Emotionen im Kundenkontakt.

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung bietet Ihnen als Unternehmen die Chance, die Gesundheit, Motivation und Arbeitsfähigkeit Ihrer Beschäftigten zu fördern und gleichzeitig einen wirksamen Beitrag zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsabläufen und der Zusammenarbeit im Team oder zwischen den Abteilungen zu leisten. Gemeinsam mit den Beschäftigten werden die Arbeitsbedingungen in vier Merkmalsbereichen beurteilt:

  1. der Arbeitsaufgabe
  2. der Arbeitsorganisation
  3. der Arbeitsumgebung
  4. den sozialen Beziehungen.

Ihre Beschäftigten wissen meistens sehr genau wo es hakt und was verbessert werden kann, warum also nicht auf diese Expertise zurückgreifen? Durch die Beteiligung Ihrer Beschäftigten steigern Sie die Zufriedenheit und Verbundenheit zu Ihrem Unternehmen und beugen so langfristig dem Krankheitsausfall und der Fluktuation vor. Gerade in heutige Zeiten des Fachkräftemangels können Sie sich mit Ihrem Unternehmen von der Masse abheben, indem Sie gesunde Arbeitsbedingungen schaffen und das Kapital der Beschäftigten anerkennen.

Unser Weg zum Ziel

Der Regelkreis

Die 7 Schritte

Die 7 Schritte

Laut Arbeitsschutzgesetz §5 wird die Gefährdungsbeurteilung je nach Art der Tätigkeit erstellt. Vergleichbare Tätigkeiten können hierbei zusammengefasst werden. Bei der Einteilung der Tätigkeiten sollte jedes Unternehmen auf seine individuellen Gegebenheiten achten. Es bietet sich die Einteilung nach Abteilungen (Organigramm: Verwaltung, Produktion) oder nach Funktionen (Tätigkeitsbeschreibungen: Außendienstmitarbeiter, Führungskräfte) an.

Belastungen können anhand von drei Methoden erfasst werden:

Grobanalyse

1. Mitarbeiterbefragungen – Befragung der Beschäftigten durch einen standardisierten Fragebogen

2. Beobachtungsinterviews – Beobachtung der Tätigkeit mit Ergänzung um ein Interview

Feinanalyse

3. Moderierte Workshops – eine Gruppe von 8-12 Beschäftigten erfasst Belastungen repräsentativ für den gesamten Tätigkeitsbereich. Hierbei ist auch das Ableiten von Maßnahmenvorschlägen möglich

Mitarbeiterbefragungen, sowie Beobachtungsinterviews eignen sich für große Unternehmen zur Grobanalyse- Hierbei werden Belastungsschwerpunkte identifiziert, die in einer Feinanalyse weiter betrachtet werden können.

Das Workshopverfahren eignet sich zur direkten Feinanalyse. Hierbei können konkrete Belastungen erfasst werden und Maßnahmenvorschläge gemeinsam mit den Beschäftigten abgeleitet werden.

Die Beurteilung der Gefährdungen kann anhand von verschiedenen Methoden erfolgen. Einige Verfahren geben Grenzwerte vor, die einen Handlungsbedarf signalisieren. Im Workshopverfahren wird mithilfe der Beschäftigten ein Konsens gebildet und dabei Belastungsschwerpunkte festgelegt.

Geeignete Maßnahmen müssen abgeleitet und umgesetzt werden. Hierbei ist es wichtig einen strukturierten Maßnahmenplan zu erstellen. Wer ist für die Umsetzung welcher Maßnahme verantwortlich, welche Ressourcen stehen zur Verfügung und wer kontrolliert die Umsetzung?

Laut Arbeitsschutzgesetz (§6) sind Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu kontrollieren. Sind die abgeleiteten Maßnahmen wirksam? Dies können Unternehmen z. B. mit einer Wiederholungsbefragung feststellen. Auch die Befragung einzelner Beschäftigter bietet sich an. Als indirekte Kennzahlen können Fluktuation und Krankenquote dienen.

Die Gefährdungsbeurteilung muss aktuell gehalten werden. In einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess findet die Gefährdungsbeurteilung kein Ende, sondern beginnt immer wieder von vorne. Den Zeitpunkt der Aktualisierung dürfen Sie als Unternehmen selbst festlegen. Es bieten sich Aktualisierungen in einem Zeitraum von 2-3 Jahren an.

Schlussendlich muss die Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zur Form der Dokumentation. Die sieben Prozessschritte können als Orientierung dienen. Wichtig ist, dass die Dokumentation nachvollziehbar ist und Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft oder den staatlichen Stellen standhält.

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